5 Kommentare

  1. Hier wird es mit der genauen Antwort etwas schwierig. Fest steht, dass das gesuchte Objekt ein Verkehrszeichen ist, auf dem die Parkscheibe zu sehen ist, sie steht auf der 6, das passt zur Definition wie sie einzustellen ist.
    Aber wird nun die Parkuhr oder das entsprechende Verkehrszeichen gesucht?
    Das außergewöhnliche Wortungetüm könnte nämlich auch die „Parkraumbewirtschaftungszone“ sein…

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  2. Ich denke auch, dass es sich bei dem Wortungetüm eigentlich nur um die „Parkraumbewirtschaftungszone“ handeln kann. Laut StVo zeigt das Verkehrszeichen 314.1 den Anfang einer solchen an.

    314.1

    Allerdings ist auf diesem Zeichen die Parkuhr nicht abgebildet.

    In der StVO Anlage 3 steht dazu:
    „Wer ein Fahrzeug führt, darf innerhalb der Parkraumbewirtschaftungszone nur mit Parkschein oder mit Parkscheibe (Bild 318) parken, soweit das Halten und Parken nicht gesetzlich oder durch Verkehrszeichen verboten ist. […] Die Art der Parkbeschränkung wird durch Zusatzzeichen angezeigt.“

    Bild 318 ist dieses Zusatzzeichen:

    318

    Die Frage Fürs Foto wäre: Finden wir sicherheitshalber eine Kombi aus 314 und 318?

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  3. Sorry, ich hab leider zur Zeit keine Parkuhr und finde wohl dieses Verkehrszeichen auch nicht in meiner Nähe. Wer kann da was machen? Oder ist schon was in Arbeit?

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  4. Vergessen wir die „Parkraumbewirtschaftungszone“. Das ist nicht der „Pferdrehkuhfrosch“. Toni hat es herausgefunden: Pferd, Reh, Kuh und Frosch tauchen allesamt auf Verkehrsschildern auf. Ein Hinweis also auf Verkehrsschilder im Allgemeinen. Das Gesuchte ist damit einfach nur die Parkscheibe.

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