5 Kommentare

  1. Aus der EU-Richtlinie, die ich oben verlinkt habe:

    2.2 Bei sämtlichen Prüfungen von Erzeugnissen, deren Menge in Volumeneinheiten ausgedrückt ist, wird der Wert des tatsächlichen Füllvolu­mens berücksichtigt, der diesen Volumen bei einer Temperatur von 20°C entspricht […]

    Unter 2.4 findet sich eine Tabelle mit den zulässigen Abweichungen („wie viel man schwanken darf“). Die linke Spalte dieser Tabelle deckt sich ganz vorzüglich mit unserer Grafik. Man muss dafür nur aus Promille Prozent machen und die vertikalen Linien der Grafik somit entweder als 2er-Schritte oder als 0,2er-Schritte betrachten. Passt!

    Damit gelöst. Fotoauftrag übernehme ich gerne. Und ja, es könnte schwierig sein, „dabei ein scharfes Bild hinzubekommen“. Na mal sehen.

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    1. Ich glaube, nicht ganz. Allgemein wird das ℮ heute im deutschen Sprachgebrauch als Schätzungszeichen bezeichnet. Die Frage lautet aber „Welchen Namen haben die Urheber dem gesuchten Merkmal gegeben?“. Und in dem Dokument der Urheber von 1976 ist zu lesen vom „EWG-Zeichen“.

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